439). Gestützt auf die ersten Aussagen des Beschuldigten, die Auskunft der geschiedenen Ex-Frau des Beschuldigten und dem Schreiben der KESB Region G.________ geht das Gericht davon aus, dass sich der Beschuldigte auch im Jahr 2019 in der Schweiz und in der Region D.________(Ortschaft) aufgehalten hat. Dafür spricht ebenfalls, dass er bei seiner Anhaltung am 20. Mai 2022 u.a. einen Laptop HP auf sich trug (pag. 102 «Effets»). Dieser Laptop war am 14. März 2019 einem Arbeiter der Unternehmung U.________ am Bahnhof E.________(Ortschaft) gestohlen worden (pag. 105 Ziff. 12 «Objet volé»). Der Fundort der Drogen bzw. die Kirche K.