am 22. Januar 2016 die Schweiz und gab als Zielort das Ausland an. In seinen Befragungen sagte der Beschuldigte in der delegierten Einvernahme vom 21. Mai 2022 aus, er sei nach 2016 zwei- bis dreimal in die Schweiz gekommen (pag. 160 Z. 167 f.). In der delegierten Einvernahme vom 18. Juli 2022 sprach er von insgesamt vier Einreisen in die Schweiz (pag. 78 Z. 260 ff.). Dabei handelte sich gemäss eigenen Aussagen zumindest im Jahr 2022 um einen länger andauernden Aufenthalt in D.________(Ortschaft) von ca. 3 Monaten (delegierte Einvernahme vom 18. Juli 2022 [pag. 74 Z. 51 ff.