Auffallend ist auch, dass der Beschuldigte stereotyp wiederholte, er sei sauber, ansonsten er gar nicht in die Schweiz gekommen wäre (pag. 632, Rz. 25). Dazu kann festgehalten werden, dass der Beschuldigte gar nicht wusste, dass er seit 2018 im Ripol ausgeschrieben war und damit auch nicht mit einer Verhaftung rechnete.