Für die Kammer sind die Ausführungen von L.________, Stadtpolizei D.________(Ortschaft), nachvollziehbar, zumal dieser offenbar früher im Gartenbau tätig gewesen ist (pag. 107). Auch für die Kammer spricht die Tatsache, dass die Erde beim Fundort sehr locker war und die als Tarnung darüber gelegten Blätter noch vorhanden waren, dafür, dass die Sachen erst kurze Zeit (im Bereich von ein paar Tagen vor dem Fund) vor dem Fund vom 17. Juli 2019 um ca. 11.50 Uhr (siehe pag. 175) vergraben worden sind. 8.5 Aussageverhalten des Beschuldigten Die Vorinstanz erwog zum Aussageverhalten des Beschuldigten Folgendes (pag.