13 habe nicht einfach weggehoben werden können. Weiter sei das Loch mit hingelegten Blättern getarnt gewesen, was ebenfalls dafür spreche, dass diese Blätter höchstens ein paar Tage zuvor auf das Loch gedeckt worden seien, da sie sonst wahrscheinlich vom Wind o.ä. weggeweht oder weggetragen worden wären (Aktennotiz vom 9. September 2022 der Staatsanwältin I.________ vom 9. September 2022 [pag. 107]). Für die Kammer sind die Ausführungen von L._____