Der zuständige Polizist der Stadtpolizei D.________(Ortschaft), L.________, gab auf Nachfrage der zuständigen Staatsanwältin an, er gehe davon aus, dass die sichergestellten Sachen erst kurze Zeit (im Bereich von ein paar Tagen) vor dem Fund vergraben worden seien. Er erklärte dies damit, dass die Erde, mit der das Loch zugedeckt gewesen sei, noch nicht von der Witterung verändert worden sei (z.B. Festwerden nach Niederschlag), sondern an diesem Ort nicht geklebt habe und locker und rieselfähig gewesen sei. Im Gegensatz dazu sei die Erde um das Loch herum fest gewesen und