Aus den DNA-Abrieben des entknoteten Knotens des Robidogsäckchens, des Kaffeelöffelstiels und der Rückseite der Taschenwaage konnte somit kein aussagekräftiges DNA-Profil erstellt werden. Für das ab dem Verschluss des angebrauchten Packes mit Minigrips eruierte DNA-Mischprofil kann der Beschuldigte als Mitspurengeber nicht ausgeschlossen werden. Die auf den diversen Behältnissen (Tupperbox, Plastiksäckchen etc.) sichtbar gemachten Dakty-Spuren waren qualitativ und quantitativ zu gering, um sie zu verwerten (pag. 179 unten). 8.4 Erkenntnisse aus dem Fundort des Heroins