262]). Ab dem Kaffeelöffelstiel wurde ein DNA-Abrieb erstellt (KTD-Nr. ________; Spurenauflistung Spur-Nr. 9 [pag. 251]). Die Auswertung ergab ein nicht interpretierbares DNA-Profil (pag. 180 «Verschiedenes»). Ab der Rückseite der Taschenwaage wurde ebenfalls ein DNA-Abrieb entnommen (KTD-Nr. ________; Spurenauflistung Spur-Nr. 15 [pag. 252]). Die Auswertung ergab ein nicht interpretierbares DNA-Profil (Untersuchungsbericht [pag. 244 f.]; Hit-Meldung [pag. 261]). Ab dem Verschluss des angebrauchten Packes mit Minigrips (KTD- Nrn. ________ und ________; Spurenauflistung Spur-Nr.