Die DNA des Beschuldigten stimmt somit mit der DNA-Spur ab dem entknoteten Knoten dieses dritten Kunststoffsäckchens überein. d) Schliesslich befand sich auch ein roter Robidogsack in der Plastikdose (Foto auf pag. 194 und pag. 196; KTD-Nr. ________: Spurenträgerauflistung Sache 3 [pag. 246]). Dieser Robidogsack enthielt ein transparentes Kunststoffsäckchen (KTD- Nr. ________: Spurenträgerauflistung Sache 12 [pag. 248]), eine Taschenwaage (KTD-Nr. ________; Spurenträgerauflistung Sache 16 [pag. 248]), einen Kaffeelöffel mit Anhaftungen (KTD-Nr. ________; Spurenträgerauflistung Sache 15 [pag. 249]) sowie ein Pack Minigrips zu 100 Stück (KTD-