«Asservat KTD-Nr. ________» [pag. 179]). Es konnte ein DNA- Mischprofil erstellt werden. Das Hauptprofil wurde in die Datenbank eingespiesen, beim Nebenprofil ist ein lokaler Vergleich möglich. Das DNA-Profil der Spur stimmt mit dem DNA-Profil des Beschuldigten überein («Untersuchungsergebnis» [pag. 180]; Hit-Meldung [pag. 188 f.]; siehe dazu auch Nachtragsrapport vom 7. April 2021 [pag. 204] und Teilerledigungsrapport Spurenverursacher vom 21. Oktober 2019 [pag. 201 f.]). Die DNA des Beschuldigten stimmt somit mit der DNA-Spur ab dem entknoteten Knoten dieses dritten Kunststoffsäckchens überein.