227] und Umrechnung von 59% DAM-Base bzw. 65% Heroin- Hydrochlorid [pag. 230]). Der Inhalt dieses Kunststoffsäckchens entspricht somit 26.3g reinem Heroin. Ab dem entknoteten Knoten dieses äusseren Kunststoffsäckchens wurde ein DNA-Abrieb entnommen (KTD-Nr. ________; Spurenauflistung Spur-Nr. 10 [pag. 251]). Die Auswertung ergab ein inkomplettes DNA-Mischprofil, wobei ein Lokalvergleich möglich ist. Der Beschuldigte kann als Mitspurengeber im inkompletten DNA-Mischprofil nicht ausgeschlossen («Untersuchungsbericht» [pag. 244 f.]; Hit-Meldung [pag.