Ab dem Knoten dieses ersten Kunststoffsäckchens wurde ein DNA-Abrieb entnommen (KTD-Nr. ________; Spurenauflistung: Spur-Nr. 1 [pag. 250]). Die Auswertung ergab ein inkomplettes Mischprofil, wobei ein lokaler Vergleich möglich ist. Das partielle Hauptprofil des Beschuldigten ist im inkompletten DNA-Mischprofil nicht enthalten, Spurengeber ist somit eine unbekannte Person (Untersuchungsbericht «DNA» [244 f.]; Hit-Meldung [pag. 266]). Dieses erste Kunststoffsäckchen enthielt vier Verpackungseinheiten (Untersuchungsbericht «Betäubungsmittel»: «Untersuchungsmaterial» [pag. 179]; Foto auf pag.