Spurenauflistung Spur-Nr. 5 [pag. 250]). Die Auswertung ergab ein komplexes Mischprofil, zu dem mehr als zwei Personen beigetragen haben. Das partielle Hauptprofil des Beschuldigten ist im komplexen DNA-Mischprofil nicht enthalten (Untersuchungsbericht «DNA» [pag. 244 f.]; Hit- Meldung [pag. 264]). Der Beschuldigte kann somit in Bezug auf das rote Robidogsäckchen mit Bargeld, das sich zuoberst in der Erde befand, als Spurengeber ausgeschlossen werden. 2. Da die Erde an dieser Stelle sehr lose war, grub die Polizei weiter. Etwas weiter unten wurde ein Kunststoffsäckchen (KTD-Nr. ________: Spurenträgerauflistung Sache 6 [pag. 247]) mit 10 Minigrips (KTD-Nr.