II. A.________, vgt., sei zusätzlich zu verurteilen der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert begangen am 17.07.2019 an der F.________(Strasse) in D.________(Ortschaft) durch Anstaltentreffen zur Veräusserung von 97.5 Gramm Heroingemisch (Reinheitsgrad von 19%, ausmachend total 18.525 Gramm Heroin-Hydrochlorid), und er sei in Anwendung des oberinstanzlichen und des rechtskräftigen Schuldspruchs zu verurteilen