Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 19. April 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________, geb. ________, von Albanien, zurzeit Regionalgefängnis, H.________ (Strasse), E.________ (Ortschaft) schuldig gesprochen wurde der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert begangen, so am 31.03.2018 oder kurz zuvor in E.________(Ortschaft), D.________(Ortschaft), durch Anstaltentreffen zur Veräusserung von 699 Gramm Heroingemisch (Reinheitsgrad 12%, ausmachend 83.9 Gramm Heroin-Hydrochlorid);