4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 12. Dezember 2023 [pag. 829 f.]), ein Führungsbericht des Regionalgefängnisses E.________(Ortschaft) (datierend vom 4. Dezember 2023 [pag. 822 f.]) sowie ein ergänzender Bericht betreffend Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung des Migrationsamtes des Kantons G.________ (datierend vom 8. Dezember 2023 [pag. 825 ff.]) über den Beschuldigten eingeholt. Schliesslich wurde der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ergänzend zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 835 ff.).