2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Staatsanwaltschaft, Region Berner Jura-Seeland, mit Schreiben vom 26. April 2023 fristgerecht die Berufung an (pag. 670). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 23. August 2023 (pag. 721 ff.) und wurde den Parteien am Folgetag zugestellt (pag. 776 ff.). Mit Eingabe vom 1. September 2023 erklärte die Generalstaatsanwaltschaft frist- und formgerecht die Berufung (pag. 780.2 ff.), beschränkt auf den Schuldspruch gemäss Ziff. I.1.2. des erstinstanzlichen Urteils sowie die Dauer der Freiheitsstrafe und der Landesverweisung (Ziff. I.1. und Ziff. I.2. des erstinstanzlichen Urteils).