1. zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten; Die Untersuchungshaft von 282 Tagen (4. Januar 2022 bis 12. Oktober 2022) wird in vollem Umfang an die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass A.________ sich vom 13. Oktober 2022 bis 13. Juli 2023 im vorzeitigen Strafvollzug befunden hat. Der vorzeitige Strafvollzug von 274 Tagen wird in vollem Umfang an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00; Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. zu einer Landesverweisung von 8 Jahren;