36 Der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 11'967.80 entschädigt und A.________ dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 2'912.40 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten hat, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). F. Weiter verfügt wurde, dass: