1. Der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 14. Mai 2019 (BJS 17 22253) für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 80.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen wurde. 2. Der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 10. November 2021 (BJS 21 12986) für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen wurde. 3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 A.________ auferlegt wurden. E.