24. Das vom Beschuldigten erstellte DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der Frist von 30 Jahren zu löschen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 lit. c und h DNA- Profil-Gesetz). 34 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 29. Juni 2023 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: A.