22. Verfahrenskosten 22.1 In erster Instanz Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 25'248.30 verurteilt. Dieser Punkt ist zusammen mit den Schuldsprüchen unangefochten in Rechtskraft erwachsen. 22.2 In oberer Instanz