Schliesslich ist die Ausschreibung im SIS auch mit Blick auf das zuvor zur Schwere der Delinquenz des Beschuldigten Ausgeführte bzw. unter Berücksichtigung des Strafmasses von 48 Monaten Freiheitsstrafe ohne weiteres verhältnismässig. Die Voraussetzungen für die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS sind somit erfüllt und eine Ausschreibung ist anzuordnen. VI. Kosten und Entschädigung