30 finanziellen Beweggründen. Unter Berücksichtigung der ausgefällten Sanktion von 48 Monaten Freiheitsstrafe, der Mindestdauer der Landesverweisung von fünf Jahren sowie des erheblichen öffentlichen Interessens an der Verhinderung qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ist die Dauer der Landesverweisung auf acht Jahre festzusetzen. V. Ausschreibung im Schengener Informationssystem SIS