I.5. hiervor). Bereits eine umgesetzte Menge von 18 Gramm reinen Kokains stellt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz dar. Der Beschuldigte hat diese Menge um ein Vielfaches überschritten. Er handelte dabei vorsätzlich und aus rein