66a StGB). 19.2 Erwägungen der Kammer Die Strafkammern des Obergerichts mussten sich bereits in zahlreichen Fällen mit der Landesverweisung und deren Dauer auseinandersetzen. Bei Betäubungsmitteldelikten ist dabei rechtsprechungsgemäss ein strenger Massstab anzusetzen, da mit der öffentlichen Gesundheit ein wichtiges Rechtsgut gefährdet wird. Der Beschuldigte hat u.a. 829 Gramm reinen Kokains und 2'390 Gramm Marihuana veräussert (vgl. Ziff. I.1. und Ziff. I.5. hiervor).