Der Beschuldigte hat sich vorliegend der (teilweise doppelt) qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht und dadurch die öffentliche Gesundheit erheblich gefährdet. Namentlich der Handel mit 829 Gramm reinen Kokains überschreitet die Schwelle zum schweren Fall um ein Vielfaches. Der Beschuldigte hat damit in schwerwiegender Weise gegen die schweizerische Rechtsordnung verstossen. Es besteht ein hohes öffentliches Interesse an der Verhinderung derartiger Taten. Die vorliegend ausgesprochene Freiheitsstrafe von 48 Monaten verdeutlicht die Schwere der Taten des Beschuldigten.