Das Bundesgericht zeigt sich hinsichtlich der Landesverweisung bei Straftaten von Ausländern gegen das Betäubungsmittelgesetz zwecks Verhinderung neuer Straftaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit rigoros (Urteile des BGer 6B_228/2023 vom 8. Februar 2024 E. 2.6.2; 6B_1508/2021 vom 5. Dezember 2023 E. 3.2.5 mit Hinweisen). Der Beschuldigte hat sich vorliegend der (teilweise doppelt) qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht und dadurch die öffentliche Gesundheit erheblich gefährdet.