719, Z. 187 f.; pag. 1611, Z. 7 ff.). Er hat nur bis zum zweiten Lebensjahr in Libyen gelebt (pag. 1183, Z. 27 ff.) und dürfte nur beschränkt mit der Kultur und den Gepflogenheiten in seinem Heimatland vertraut sein. Eine soziale und berufliche Integration erscheint vor diesem Hintergrund mit grossen Hürden verbunden. Sie erscheint aber nicht von vornherein unmöglich.