Das Bundesverwaltungsgericht äusserte sich im Referenzurteil D-6946/2013 vom 28. März 2018 wie folgt zur Lage in Libyen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts D-6946/2013 vom 28. März 2018 E. 6.5.2): Die Menschenrechtslage in Libyen stellt sich trotz der stetigen Bemühungen der UNSMIL in Zusammenarbeit mit dem Präsidialrat und weiteren Ministerien, Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage und langfristigen Gewährleistung der Sicherheit einzuführen und umzusetzen sowie