26 Z. 163 ff.; pag. 1183 Z. 27 ff.; pag. 1610, Z. 32 f.; pag. 1612 f., Z. 41 ff.). Er habe deshalb auch keinen Kontakt zu diesen und denke, seine Mutter momentan auch nicht (pag. 1611, Z. 11 ff.; pag. 1614, Z. 42 ff.). 18.3.4 Gesundheitszustand des Beschuldigten Der Beschuldigte hat keine gesundheitlichen Probleme, die einer Landesverweisung entgegenstünden (vgl. pag. 1603, Z. 19 ff.). 18.3.5 Rückfallgefahr Der Beschuldigte weist diverse Vorstrafen auf. Es kann hierfür auf die Ausführungen in Ziff. III.12.1 hiervor verwiesen werden.