EMRK ist folglich nicht tangiert. Gemäss Bericht der Einwohner- und Spezialdienste der Stadt Biel, Migration, vom 3. April 2024 ist unklar, ob der Beschuldigte in der Schweiz und/oder in Libyen weitere familiäre Beziehungen hat (pag. 1375). Den Aussagen des Beschuldigten zufolge leben in M.________ und N.________ Cousins und Cousinen. In Libyen lebten zwar Verwandte seiner Mutter. Diese würde er jedoch nicht kennen (pag. 718