Der Beschuldigte ist seit 2016 immer wieder strafrechtlich in Erscheinung getreten und liess sich von rechtskräftigen Verurteilungen bis anhin nicht davon abhalten, erneut zu delinquieren. Auch während des laufenden Strafverfahrens wurde am 8. Oktober 2023 erneut eine Untersuchung gegen den Beschuldigten wegen versuchter schwerer Körperverletzung eröffnet (pag. 1364), wobei diesbezüglich die Unschuldsvermutung gilt. Die Vorstrafen des Beschuldigten, die eine Uneinsichtigkeit und fehlenden Respekt gegenüber der schweizerischen Rechtsordnung erkennen lassen, sprechen damit gegen die Annahme eines persönlichen Härtefalls.