Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist als durchschnittlich zu betrachten. 12.4 Fazit Die Täterkomponenten wirken sich nach dem Gesagten im Umfang von 5½ Monaten strafmindernd aus. 13. Konkretes Strafmass Nach Würdigung sämtlicher Tat- und Täterkomponenten und in Beachtung des Asperationsprinzips erachtet die Kammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von 48 Monaten als tat- und verschuldensangemessen.