Das Gesamttatverschulden wiegt unter Berücksichtigung des Strafrahmens noch leicht. Aufgrund des engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs rechtfertigt sich ein Asperationsfaktor von ½. Demnach werden sieben Monate zur hiervor bestimmten Einsatzstrafe von 43 Monaten asperiert. Damit resultiert eine vorläufige Gesamtfreiheitsstrafe von 50 Monaten. 11.3 Asperation für die einfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Ziff. 1.3 der Anklageschrift) 11.3.1 Objektive Tatkomponenten Der Beschuldigte erwarb und veräusserte sodann rund zehn Gramm MDMA an verschiedene Abnehmer.