11. Gesamtfreiheitsstrafe 11.1 Einsatzstrafe für die mengen- und gewerbsmässig qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Ziff. 1.1 und 1.4 der Anklageschrift) 11.1.1 Objektive Tatkomponenten Schwere der Gefährdung des Rechtsguts Die Betäubungsmittelmenge bildet Ausgangspunkt für die Ermittlung der Gefährdung des geschützten Rechtsguts. Das Betäubungsmittelstrafrecht dient dem Schutz der Volksgesundheit (BGE 122 IV 211 E. 4).