1605, Z. 26 ff.). Dem Betreibungsregisterauszug vom 1. Mai 2024 ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte eine offene Betreibung im Betrag von CHF 377.90 sowie nicht getilgte Verlustscheine im Umfang von CHF 24'517.45 hat (pag. 1576). Er ist damit erheblich verschuldet. Gemäss eigenen Aussagen konnte er seit seiner Entlassung aus der Haft noch keine Verlustscheine tilgen (pag. 1605, Z. 23 f.). Den oberinstanzlichen Aussagen des Beschuldigten ist weiter zu entnehmen, dass er aktuell im Unternehmen seines Bruders mitarbeitet. Er verdient hierbei noch kein Geld und weiss nicht, wie hoch der Lohn per 1. Juli 2024 sein wird (pag. 1604, Z. 25 ff.).