1581 ff.). Sodann ist dem Vollzugsbericht vom 6. Juni 2023 zu entnehmen, dass der Beschuldigte zwischen dem 24. November 2022 und dem 18. April 2023 weiterhin Drogen konsumierte, woraus fünf Sanktionen resultierten. Hinzu kommen weitere drei Sanktionen aus anderen Gründen (pag. 1127). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte auf Frage, ob er weiterhin Drogen konsumiere, zu Protokoll, er würde noch in ganz kleinen Mengen Marihuana konsumieren, da er ansonsten Schlafprobleme habe. Sonst sei er komplett drogenfrei (pag. 1605, Z. 26 ff.).