11 Raufhandels, Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Tätlichkeiten. Im November 2021 erfolgte die bis anhin letzte rechtskräftige Verurteilung. Der Beschuldigte machte sich gemäss Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 10. November 2021 diverser Delikte gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) schuldig und wurde mit einer weiteren bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie einer Verbindungsbusse von CHF 800.00 sanktioniert (pag. 1581 ff.).