10.3 Erwägungen der Kammer Dem Strafregisterauszug vom 13. Mai 2024 ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte trotz seines jungen Alters bereits mehrfach vorbestraft ist. Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 19. Januar 2016 wurde er wegen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie einer Verbindungsbusse von CHF 1'000.00 verurteilt. Rund drei Jahre später erfolgte die nächste Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 80.00 sowie einer Verbindungsbusse von CHF 700.00. Dieses Mal wegen