9 9. Strafrahmen Der Beschuldigte hat sich der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, teilweise mengenmässig und gewerbsmässig qualifiziert begangen, schuldig gemacht. Die Strafdrohungen für die zu beurteilenden Delikte lauten nach dem im Deliktszeitpunkt geltenden Strafrecht wie folgt: - Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, qualifiziert begangen im Sinne von Art.