7. Anwendbares Recht Am 1. Januar 2018 sind die revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des StGB in Kraft getreten. Der Beschuldigte beging sämtliche Straftaten nach 2018 und damit nach Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches. Anzuwenden ist somit integral das neue Sanktionenrecht.