die Verfügungen betreffend das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (Ziff. IV.5. und IV.6. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Abgesehen von den genannten Dispositivziffern ist das Urteil des Regionalgerichts Berner-Jura Seeland vom 29. Juni 2023 unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Dies betrifft namentlich die Einstellungen (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Schuldsprüche (Ziff. II.1. und 2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Kostenfolgen (Ziff. II.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die beiden Widerrufsverfahren (Ziff.