1. zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Davon seien 18 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 18 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. Die Polizei- und Untersuchungshaft im Umfang von 282 Tage ist in vollem Umfang anzurechnen und festzustellen, dass die Strafe am 13.10.2022 vorzeitig angetreten wurde. 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 3. Auf die Anordnung einer Landesverweisung sei zu verzichten. III.