Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 29. Juni 2023 hinsichtlich der gesamten Ziff. I (Einstellung), der Ziff. II soweit den Schuldpunkt betreffend, der Ziff. II soweit Nr. 3 betreffend, der gesamten Ziff. III (Widerruf) und der gesamten Ziff. IV (amtliche Entschädigung) sowie der weiteren Verfügungen in Rechtskraft erwachsen ist. II. A.________ sei gestützt auf die rechtkräftigen Schuldsprüche und in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: