2. Der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 10.11.2021 (BJS 21 12986) für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen worden ist. 3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 A.________ auferlegt worden sind. E. Weiter verfügt wurde: