Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 1. September 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit von 01.01.2020 bis 28.06.2020 durch Konsum von Marihuana, Kokain und Ecstasy, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung, eingestellt wurde; B. A.________ schuldig erklärt wurde: