2. Der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 10.11.2021 (BJS 21 12986) für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 150.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 150.00. IV.