2. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wird verzichtet. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 12'100.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 15'928.50, insgesamt bestimmt auf CHF 28'028.50 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 13'148.30). [Zusammenstellung der Verfahrenskosten] III. 1. Der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 14.05.2019 (BJS 17 22253) für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 80.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen.