14 sind grundsätzlich die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Prozessaussichten im Gesuchszeitpunkt (LUCIE VON BÜREN, in: Kommentar zum bernischen VRPG, N. 20 und N 32 zu Art. 111 VRPG; Urteil des Bundesgerichts 4A_696/2016 vom 21. April 2017 E. 3.1). Der Beschwerdeführer war im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung zweifellos als mittellos zu bezeichnen.